Fragen und Antworten

Was ist eine Online-Scheidung überhaupt?

Eine Online-Scheidung unterscheidet sich von einer „normalen“ Scheidung im Grunde genommen nicht. Denn bei einer Scheidung sind bestimmte gesetzliche Regelung einzuhalten und daher ein gerichtliches Verfahren notwendig.

Die Online-Scheidung bietet jedoch die Möglichkeit, den Aufwand und die Kosten für die Durchführung der Scheidung so gering wie möglich zu halten. Das ist möglich, weil die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten überwiegend über das Internet und per Email abgewickelt wird. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch telefonisch zur Verfügung und wenn die Entfernung es zulässt, sind wir auch persönlich für Sie da.

Sie füllen lediglich das Online-Formular aus und erteilen uns eine schriftliche Vollmacht und um alles andere kümmern wir uns.

Was kostet eine „Online-Scheidung“?

Es fallen sowohl Gerichtskosten als auch Rechtsanwaltskosten an. Die Höhe der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltskosten richten nach dem Verfahrenswert. Diese Kosten sind jeweils gesetzlich festgelegt. Auf Wunsch ermitteln wir Ihnen vorab anhand Ihrer Angaben die voraussichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens. Fragen Sie uns!

Welche Voraussetzungen müssen für eine „Online-Scheidung“ erfüllt sein?

Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Eheleute ein Jahr getrennt gelebt haben (sog. Trennungsjahr) und beide Eheleute der Scheidung zustimmen. Bereits ab einer Trennungszeit von ca. 8 bis 9 Monaten kann bereits der Scheidungsantrag gestellt werden.

Welche Unterlagen müssen für die „Online-Scheidung“  vorlegen?

Folgende Unterlagen werden für die Durchführung der Scheidung benötigt:

  • Unterschriebene Vollmacht
  • Heiratsurkunde in Kopie
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamer minderjähriger Kinder in Kopie
  • ggf. Notarvertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung

Wie lange dauert es bis zum Scheidungsurteil?

Den Scheidungsantrag werden wir nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen binnen 24 Stunden beim zuständigen Amtsgericht einreichen.  Eine Scheidung innerhalb von 3 bis 5 Monaten ist möglich. Dies hängt jedoch u.a. vom Gericht, vom Prozessverhalten Ihres Ehegatten sowie ob ein Versorgungsausgleich stattfindet, ab. Der Regelfall pendelt sich bei 8 bis 9 Monaten ein.

Brauchen beide Eheleute jeweils einen Rechtsanwalt?

Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Es ist jedoch ausreichend, wenn nur der Antragsteller anwaltlich vertreten wird. Bei dieser Variante sollten sich die Eheleute jedoch einig sein. Der Vorteil dabei ist, dass sich die Eheleute die Scheidungskosten untereinander teilen können.

Bis wann müssen Sie welche Kosten zahlen?

Die Gerichtskosten müssen Sie unmittelbar nach Einreichung des Scheidungsantrages nach entsprechender Aufforderung des Amtsgerichtes einzahlen.

Die Rechtsanwaltskosten zahlen Sie zunächst über ca. 30 % der Gesamtkosten als Vorschuss. Die restlichen Kosten stellen wir Ihnen nach dem Scheidungstermin in Rechnung.

Gibt es Verfahrenskostenhilfe auch bei einer Scheidung?

Sofern Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, für die Kosten des Scheidungsverfahrens aufzukommen, haben Sie die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Den Antrag dafür gibt es auf unserer Homepage unter „Formulare“.